Der Heilmittelerbringer (Ergotherapie Hand in Hand GbR) ist verpflichtet, bestimmte Angaben auf der Verordnung zu überprüfen.
Pflichtangaben auf dem Rezept sind folgende:
ICD-Code und Diagnose
Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
genaue Bezeichnung des Heilmittels
Anzahl und Frequenz der Leistung
Jedes Rezept muss mindestens 14 Tage nach Ausstellung begonnen werden. Sind die Angaben nicht vollständig bzw. fehlerhaft, ist eine Änderung beim verordnenden Arzt erforderlich.
Gerne nehmen wir uns die Zeit, Angehörige bei anfallenden Fragen zu den Themen Hilfsmittelversorgung, Wohnraumanpassung und Integration in ein soziales Umfeld zu beraten.
Auch Alltagsprobleme können angesprochen werden. Ebenso bieten wir an, den Transfer vom Rollstuhl zu üben bzw. Lagerungsmöglichkeiten im Liegen und Sitzen auszuprobieren. Fragen Sie uns – wir helfen und beraten Sie gern.